Zivilrecht
Neben dem Arbeitsrecht beraten wir unsere Mandantschaft noch bei zivilrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Bereich der Kauf-, Werk- und Dienstverträge.
Einen Schwerpunkt dabei bildet die Vertragsgestaltung unter Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).
Zur effektiven Durchsetzung von Mandanteninteressen gehört neben der Vertretung im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls auch die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens.