JM

Jürgen Meyer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Meyer ist seit seiner Zulassung als Anwalt mit Schwerpunkt sowohl im Bereich des individuellen als auch kollektiven Arbeitsrechts einschließlich des Personalvertretungs-rechts tätig. Er berät und vertritt darüber hinaus Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im Bereich des  Sozialversicherungsrechts, insbesondere mit Schwerpunkt im Arbeitsförderungs- und Rentenrecht.

 

Ein zusätzlicher Interessensschwerpunkt ist ärztliches Kooperationsrecht.

 

Herr Meyer ist weiterhin Ansprechpartner für zivilrechtliche Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen Kauf-, Werk- und Dienstvertragsrecht.

 

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV.

 

Vita

geboren 1970 in Tettnang

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und Referendariat

  in Heilbronn und Berlin

2000 Zulassung als Rechtsanwalt, seither tätig in der Kanzlei

2005 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"