JM

Jürgen Meyer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Meyer ist seit seiner Zulassung als Anwalt mit Schwerpunkt sowohl im Bereich des individuellen als auch kollektiven Arbeitsrechts einschließlich des Personalvertretungs-rechts tätig. Er berät und vertritt darüber hinaus Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im Bereich des  Sozialversicherungsrechts, insbesondere mit Schwerpunkt im Arbeitsförderungs- und Rentenrecht.

 

Ein zusätzlicher Interessensschwerpunkt ist ärztliches Kooperationsrecht.

 

Herr Meyer ist weiterhin Ansprechpartner für zivilrechtliche Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen Kauf-, Werk- und Dienstvertragsrecht.

 

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV.

 

Vita

› geboren 1970 in Tettnang

› Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und Referendariat

  in Heilbronn und Berlin

› 2000 Zulassung als Rechtsanwalt, seither tätig in der Kanzlei

› 2005 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"