Jürgen Meyer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Meyer ist seit seiner Zulassung als Anwalt mit Schwerpunkt sowohl im Bereich des individuellen als auch kollektiven Arbeitsrechts einschließlich des Personalvertretungs-rechts tätig. Er berät und vertritt darüber hinaus Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im Bereich des Sozialversicherungsrechts, insbesondere mit Schwerpunkt im Arbeitsförderungs- und Rentenrecht.
Ein zusätzlicher Interessensschwerpunkt ist ärztliches Kooperationsrecht.
Herr Meyer ist weiterhin Ansprechpartner für zivilrechtliche Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen Kauf-, Werk- und Dienstvertragsrecht.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV.
Vita
› geboren 1970 in Tettnang
› Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und Referendariat
in Heilbronn und Berlin
› 2000 Zulassung als Rechtsanwalt, seither tätig in der Kanzlei
› 2005 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"