Joachim Storz
Herr Storz verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts; im Rahmen der gerichtlichen Interessenvertretung in allen Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Seine Tätigkeit umfasst dabei die Beratung und Interessenvertretung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen von Unternehmensträgern, mit Betriebsänderungen, mit der Verhandlung und Durchführung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen sowohl auf betrieblicher wie auch auf tariflicher Ebene. Er begleitet regelmäßig Unternehmen und Betriebsräte bei Verhandlungen und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts einschließlich des Mitarbeitervertretungsrechts sowie des Arbeitsrechts im Krankenhausbereich.
Herr Storz war Mitglied im Gemeinsamen Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht in den Jahren 1999 bis 2001.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vita
› geboren 1958 in Reutlingen
› Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und Referendariat
am LG Hechingen
› 1989 Zulassung als Rechtsanwalt und Tätigkeit in Ravensburg
› 1991 Partner in einer arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei in Bad Saulgau
› 1994 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
› 1996 Gründung der auf Arbeitsrecht spezialisierten eigenen Kanzlei