Arbeitsrecht
Wir sind in jeder Phase arbeitsrechtlicher Beratung und Vertretung für Sie tätig,
so insbesondere:
im Individualarbeitsrecht
beginnend mit der Ausgestaltung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen über
Fragestellungen im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin
zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dessen Abwicklung.
im kollektiven Arbeitsrecht
beim Ausarbeiten und Verhandeln von Betriebs- und Dienstvereinbarungen bis hin zur
Vertretung in Verfahren vor der Einigungsstelle;
bei Personalabbaumaßnahmen einschließlich der Verhandlungen über Interessenausgleich
und Sozialplan, bei Bedarf auch unter Einbindung Dritter (bspw. Transfergesellschaften);
bei der Verhandlung von Firmentarifverträgen wie auch generell bei Fragestellungen
mit tarifrechtlichem Bezug;
bei der arbeitsrechtlichen Begleitung des Erwerbs oder der Veräußerung von
Unternehmen / Unternehmensteilen;
bei Fragestellungen in Zusammenhang mit Vertretungsorganen der Belegschaft im
Bereich der Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes sowie kirchlicher Rechtsträger;
in den an das Arbeitsrecht angrenzenden Gebieten des Gesellschafts- und Sozialversicherungsrechts
wie den arbeitsrechtlichen Problemstellungen bei gesellschaftsrechtlichen
Restrukturierungs- oder Transaktionsvorhaben und
dem Recht der Arbeitsförderung, der Kranken- und der Rentenversicherung.
im Dienstvertragsrecht
Fragen des Rechts der Geschäftsführerbestellung und -anstellung bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind ebenso Tätigkeitsschwerpunkt wie das Recht der Vorstände von Aktiengesellschaften. Hier beraten und vertreten wir unsere Mandanten sowohl bei der Vertragsgestaltung wie auch bei der Auflösung von Verträgen.
Zwangsvollstreckung
Zur effektiven Durchsetzung von Mandanteninteressen gehört neben der Vertretung im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls auch die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens.