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Unsere Kanzlei

Die Kanzlei wurde 1996 von Herrn Rechtsanwalt Joachim Storz gegründet. Herr Storz spezialisierte sich von Anbeginn an auf Arbeitsrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete wie beispielsweise Gesellschafts- und Sozialversicherungsrecht.

 

Die Kanzlei besteht zwischenzeitlich aus drei Rechtsanwälten, die schwerpunktmäßig mit der arbeitsrechtlichen Beratung und Betreuung der Mandantschaft befasst sind. Diese Spezialisierung ermöglicht eine fundierte Beratung und Vertretung sowohl im individuellen als auch kollektiven Arbeitsrecht.

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandantschaft sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Die Anwälte verfügen über Prozesserfahrung in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, in allen Verfahrensarten sowie in allen Rechtswegen einschließlich der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

 

Zur effektiven Durchsetzung von Mandanteninteressen gehört neben der Vertretung im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls auch die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens.

 

Wir vertreten sowohl die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmerseite.

Wir sind für Sie telefonisch erreichbar:

Montag bis Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr